Verfahren
Widerspruch einlegen
Wie ein Anbieter einem Ergebnis widerspricht, was daraufhin geschieht, und warum das Ergebnis der Nachmessung unabhängig von seinem Ausgang veröffentlicht wird.
Messungen können falsch sein. Ein Gerät kann defekt gewesen sein, ein Aufbau ungeeignet, eine Bedingung übersehen. Ein Verfahren, das Widerspruch nicht vorsieht, ist deshalb kein sauberes Verfahren.
Wer widersprechen kann
Jede und jeder. Hersteller und Händler des geprüften Produkts, aber ebenso Leserinnen und Leser, die dasselbe gemessen und andere Werte erhalten haben.
Was ein Widerspruch enthalten muss
- Das Protokoll und den konkreten Messwert, dem widersprochen wird. Ein Widerspruch gegen „das Ergebnis“ insgesamt ist nicht prüfbar.
- Die Begründung. Was ist falsch, und warum?
- Wenn vorhanden: eigene Messwerte mit Aufbau, Gerät, Wiederholungen.
- Eine benennbare Absenderin oder einen benennbaren Absender. Anonyme Widersprüche prüfen wir, veröffentlichen sie aber nicht als Widerspruch.
Was daraufhin geschieht
Schritt 1 — Prüfung des Protokolls. Wir sehen nach, ob sich der beanstandete Wert aus den protokollierten Einzelwerten ergibt. Ein Rechen- oder Übertragungsfehler wird sofort korrigiert und die Korrektur gekennzeichnet.
Schritt 2 — Beurteilung des Einwands. Betrifft der Einwand den Aufbau, prüfen wir, ob er stichhaltig ist. Ist er es, folgt eine Nachmessung mit angepasstem Aufbau.
Schritt 3 — Nachmessung. Mit einem neu beschafften Exemplar aus dem Handel, nach dem angepassten Protokoll, mit derselben Zahl an Wiederholungen.
Schritt 4 — Veröffentlichung. Das Ergebnis der Nachmessung wird veröffentlicht, zusammen mit dem Widerspruch, unabhängig davon, ob es das ursprüngliche Ergebnis bestätigt oder widerlegt.
Schritt 4 ist der Kern des Verfahrens. Ein Widerspruchsverfahren, das nur Korrekturen veröffentlicht, gibt einen Anreiz, gegen jedes ungünstige Ergebnis vorzugehen — schlimmstenfalls verschwindet das Ergebnis stillschweigend. Wenn auch eine Bestätigung veröffentlicht wird, kostet ein unbegründeter Widerspruch etwas, und das Verfahren bleibt für begründete offen.
Was wir nicht tun
- Kein Ergebnis wird vor Veröffentlichung zur Abstimmung vorgelegt. Das eröffnet Einflussnahme, und ein Einwand ist danach ebenso gut zu prüfen.
- Kein Ergebnis wird stillschweigend entfernt. Korrekturen werden gekennzeichnet, mit Datum und Grund.
- Keine Prüfexemplare vom Anbieter — auch nicht für eine Nachmessung.
- Keine Erledigung gegen Gegenleistung. Das versteht sich, wird aber regelmäßig angefragt.
Rechtliche Wege
Dieses Verfahren steht neben, nicht anstelle der gesetzlichen Möglichkeiten. Wir ziehen aber die Nachmessung vor: Sie klärt die Sachfrage, was eine Unterlassungserklärung nicht tut — und ihr Ergebnis ist für alle Beteiligten nachprüfbar.
Zuletzt geprüft: 11. September 2026